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Freitag, 12. März 2010, 20:00
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Mitgliederversammlung am Freitag, 12. März 2010, um 20:00 Uhr in der Schützenburg
Tagesordnung:
- Begrüßung durch den Präsidenten
- Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlußfähigkeit
- Verlesung und Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
- Jahresbericht des Präsidenten
- Kassenbericht sowie dessen Genehmigung
- Bericht des Schießoffiziers, Jugendbetreuers und des Sportleiters
- Bericht der Vorsitzenden der Zitadellengarde
- Bericht des Oberst
- Neuwahlen bzw. Bestätigungen von Vorstandsmitgliedern
- Verschiedenes
Bernard Inhestern, Präsident
Antrag zur BSV-Generalversammlung 2010 als Tagesordnungspunkt oder als Diskussionsvorschlag.
Eine Schützengarde für den BSV.
Die Schützengarde dient dem Schutz des Schützenkönigs und setzt sich aus den „besten Schützen“ des Bürgerschützenvereins zusammen. Diese werden jedes Jahr beim Schützenfest durch das Abschießen der Adlerorden ermittelt. Sie wird vom „Gardeleutnant“ (Ein Mitglied der Adlergruppe oder der beste Armbrustspanner) oder einem vom Regiment ernanntem Leutnant geführt.
Diese Garde sollte am Festumzug Montagnachmittag die Kutschen auf dem Festmarsch begleiten. Dann könnte auch ein Offizier der jeweiligen Königskompanie als „Gardeleutnant“ eingesetzt werden.
Die Schützengarde würde dann aus ca.: 10 – 11 Schützenschwestern oder/und –brüdern bestehen. Als Kennzeichen für die „Garde“ würde ich eine grün-weiße Schärpe als kostengünstiges Testmodel zusätzlich zur Uniform oder dem Anzug vorschlagen.
Evtl. Ehrentisch nach dem Festmarsch vor dem Thron mit einigen Freigetränken.
Die Schützengarde würde aus den Trägern der folgenden Adlerorden bestehen:
- KRONE
- KOPF
- RING
- LINKER FLÜGEL
- RECHTER FLÜGEL
- ZEPTER
- REICHSAPFEL
- LINKE KRALLE
- RECHTE KRALLE
- SCHWANZFEDER
Durch diese „Garde“ könnte die Attraktivität und die Beteiligung am Adlerschießen gesteigert und die Königskompanie bei der Kutschenbegleitung entlastet werden.
Mit Schützengruß
Peter Schock
Ehrenregimentsadjutant |
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Veranstaltungsort* : Schützenburg |
| Anträge zur Mitgliederversammlung sind dem Präsidenten bzw. dem Oberst mindestens 14 Tage vorher einzureichen. |
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